Allgemeine Geschäftsbedingungen Heilpraktiker (AGB)
§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Heilpraktiker nachfolgend „Heilpraktiker“ genannt und dem Patienten/Klienten
als Behandlungsvertrag/Beratungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich
vereinbart wurde.
2.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Patient/Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde/Beratung gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der gesundheitlichen Beratung/Diagnostik, des pferdegestützten Coachings, der alternativen heilkundlichen Behandlung wendet.
3.
Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
es um Beschwerden/Erkrankungen geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf
oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages
1.
Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in Ausübung der Heilkunde anwendet.
2.
Über die Beratungs-, Diagnose-und Therapiemethoden entscheidet der Patient/Klient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Heilpraktiker über die anwendbaren Methoden
und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient/Klient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann,
ist der Heilpraktiker befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Patienten/Klienten entspricht.
3.
Grundlagen der Therapie und Beratungsangebote sind:
- Gesprächstherapien
- Blutegeltherapie
- Gua Sha fa
- Ohrakupunktur
- Fußreflexzonenmassage/-diagnostik
- pferdegestütztes Coaching
- sowie andere gängige Therapieformen.
Die eingesetzten Verfahren und Methoden sind wissenschaftlich anerkannt und bewährt. Trotzdem kann ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten/Klienten weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
4.
Es werden vom Heilpraktiker gegebenenfalls auch Methoden angewendet, die nicht uneingeschränkt anerkannt und auch nicht uneingeschränkt dem Stand der Wissenschaft
entsprechen. Soweit der Patient/Klient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert
oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Heilpraktiker schriftlich zu erklären.
5.
Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen.
§ 3 Mitwirkung des Patienten/Klienten
1.
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient/Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch
berechtigt, die Behandlung/Beratung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis
nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient/Klient Behandlungs- bzw.
Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder
lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
1.
Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient/Klient vereinbart sind, gelten die Sätze der Preisliste des Heilpraktikers. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
2.
Über die zu zahlenden Honorare erhält der Patient/Klient einmal monatlich eine
Rechnung; diese ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen durch Überweisung auf das Konto des Heilpraktikers zu bezahlen.
3.
Alternativ zu § 4 Abs. 2 kann auch vorab nachstehendes vor Beginn der Behandlung vereinbart werden; Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar gegen Erhalt
einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Patient auf Wunsch eine Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4.
Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen schuldet der Klient/Patient der Praxis ein Ausfallhonorar in Hohe von 100 % der Gesamtgebühr
bei Absage am gleichen Tag, 24 Stunden vorher 75 % der Gebühr und 48 Stunden vorher 50 % der Summe. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein,
wenn der Patient 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden, z.B. eines Unfalls, nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
1.
Soweit der Patient/Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt.
Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
2.
Soweit der Heilpraktiker im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 2 Absatz 2 den Patienten/Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich.
Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1 und beschränkt sich der Umfang der Leistungen des Heilpraktikers
nach § 2 Absatz 2 nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
3.
Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Patient/Klient.
Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung/Beratung
1.
Der Heilpraktiker behandelt die Patienten-/Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten/Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten/Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden,
wenn die Auskunft im Interesse des Patienten/Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient/Klient zustimmen wird.
2.
Absatz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist. Beispielsweise der Meldepflicht bei
bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oderVerfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter.
3.
Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten/Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. Absatz 2 bleibt unberührt.
4.
Sofern der Patient/Klient eine Behandlungs-/Beratungsakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungs-/Beratungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden.
5.
Handakten werden vom Heilpraktiker 30 Jahre nach der letzten Behandlung/Beratung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten/Klienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.
§ 7 Rechnungsstellung
Bei den Rechnungen, die der Patient/Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, können grundsätzlich zwei alternative Formen vereinbart werden:
1.
Für Beweis -oder Erstattungszwecke muss die Rechnung folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und Anschrift der Praxis, vollständiger Name und Anschrift des Patienten/Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Diagnostik bzw. Behandlung/Beratung, Höhe des Honorars für jede Einzelleistung, Gesamtbetrag, Zahlungsfrist, ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.
2.
Auf Wunsch bzw. nach Absprache kann der Patient/Klient zur Vorlage beim Finanzamt oder für die eigene Aufbewahrung eine Rechnung erhalten, die keine Aufschlüsselung der in Anspruch genommenen Leistungen beinhaltet, aus der auf eine Diagnose geschlossen werden könnte.
3.
Wünscht der Patient/Klient aus Beweis-oder Erstattungsgründen eine Ausfertigung der Rechnung, die eine Therapie-/Beratungsspezifizierungen mit Diagnoserückschlüssen enthält, bedarf dies der Belehrung über den Bruch der Vertraulichkeit und des schriftlichen Auftrags des Patienten/Klienten.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder
Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. Die
ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Brandenburg an der Havel.
Europäische Datenschutzgrundverordnung
Verordnung (EU) 2016/697 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. April 2016
Informationen gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung für die Kunden/Klienten der Blauen Praxis in Viesen
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Im Rahmen von Eigen- und Fremdveranstaltungen sind wir dazu verpflichtet eine Teilnehmendenliste nach jeweiligem Vordruck vorzuhalten und im Bedarfsfall dem
Zuwendungsgeber/der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Sämtliche Listen werden verschlossen aufbewahrt und nur zu diesem Zwecke verwendet. Die Vernichtung der Listen erfolgt nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Auskunft erhälst Du hierüber zu Beginn der Veranstaltung. Die Teilnehmendenliste ist Voraussetzung zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten. Einzelheiten können jederzeit im Verfahrensverzeichnis eingesehen werden. Solltest Du nicht damit einverstanden sein, dass wir Deine Daten speichern,
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Deine Daten werden spätestens sechs Jahre nach dem Coaching aus dem Buchungssystem gelöscht.
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beschweren, siehe unter Ziff. 5
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Landesbeauftragte für den Datenschutz und
für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 03 32 03/356-0
Telefax: 03 32 03/356-49
E-Mail:
poststelle{at}lda.brandenburg{dot}de beschweren.
Rosenau Viesen, den 13.11.2022
Uta Erler-Horst
ImpressumAngaben gem. § 5 TMG:
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Viesener Dorfstraße 43
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